Steuergestaltung
Die Erhebung von Steuern durch die Staatsgewalt zur Finanzierung unseres Gemeinwesens ist leider unerlässlich. In einer Vielzahl von Einzelsteuergesetzen ist Bürgern, Unternehmen und Verbrauchern mittlerweile die Verpflichtung auferlegt worden Steuern zu zahlen. Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat aber auch das Recht Steuern zu sparen (aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1965). Durch kompetente Beratung und optimale Gestaltung ihrer steuerrechtlich relevanten Verhältnisse, möchten wir Sie dabei unterstützen, dass Sie tatsächlich nur die Steuern zu zahlen haben, die Sie nach Recht und Gesetz tatsächlich zahlen müssen.
Persönliche Beratung zur optimalen Steuergestaltung |
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Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten |
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Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels |
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Steuerdeklaration
Wir fertigen für Sie die Steuerklärungen aller Steuerarten und übernehme die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Auf Wunsch überprüfen wir auch eine von Ihnen angefertigte Steuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Regelmäßig wiederkehrende Steuererklärungen |
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Unregelmäßig anfallende Steuererklärungen |
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Steueranmeldungen |
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Antragstellung |
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Steuerrechtsdurchsetzung
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.
Prüfung von Steuerbescheiden |
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Antragstellung gegenüber Finanzbehörden |
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Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen |
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Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren |
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Vertretung in gerichtlichen Rechtsbehelfverfahren |
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